Auf Grund der Energieeinsparverordnung ergibt sich für viele Hausbesitzer die Notwendigkeit bestehende Gebäude im Altbaubestand nachträglich durch Wärmedämm-Maßnahmen zu sanieren.

Wer ein neues Haus bauen möchte muss sich generell an die Richtlinien zur Energieeinsparung halten. Mit der Novellierung in 2014 und zum 01.01.2016 wurden die Vorschriften nochmal verschärft.
Planen Sie eine Dachsanierung, dann kann eine Aufdachdämmung ohne Gefahr von Kältebrücken verlegt und der Deckenbereich im Dachgeschoss geräumiger konstruiert werden.

 

Als Alternative ermöglicht eine Zwischensparrendämmung oder Unterdachdämmung die nachträgliche Dachisolierung beim Dachausbau zu Wohnzwecken.

Dafür stehen verschieden Materialien und Ausführungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Eine Zwischensparrendämmung im

 

► Einblasverfahren

ist hierbei eine sehr gute Lösung.

 


 

 

 

  

 

 

 

 

 

Weiterführende Informationen und Hinweise zum Thema Dämmstoffe finden Sie unter:

 

♦ Produkt-Infos-Dämmstoffe

 

♦ hier geht´s zum Kontaktformular…

 

per Telefon  

 

 

 

Wenn der Dachraum nicht bewohnt wird, sollte eine Isolierung der obersten Geschossdecke vorgenommen werden, was die Energiebilanz des Gebäudes nachhaltig positiv beeinflussen kann. Daneben kann auch eine Dämmung der Kellerdecken unterstützend zur Energieeinsparung beitragen.

 

 

Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Wärmedämm-Maßnahme und vermitteln Ihnen auf Wunsch einen – unabhängigen Energieberater – als Kooperationsparter zur Beantragung einer Förderung nach KFW – ww.kfw.de – .

Energieausweis: